AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
RIDE.company
Moosstraße 27, 9523 Landskron in Kärnten

[1] Allgemeines

Soweit in der Folge geschlechtsspezifische Formulierungen verwendet werden, beziehen sich diese auf Frauen und Männer gleichermaßen. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wird, gelten für sämtliche Geschäfte zwischen RIDE.company und den Kunden unsere AGB. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Mountainbikeschule. Davon umfasst sind insbesondere Dienstleistungen, wie die Erteilung von Unterricht in den Fertigkeiten und Kenntnissen des Mountainbikens (ohne Garantie eines bestimmten Ausbildungserfolges) sowie das Führen und Begleiten beim Mountainbiken. 
Für alle mehrtägigen Camp Angebote, welche über RIDE.company angeboten werden, gelten die AGB Bestimmungen und die Reisekonzession von unserem Partner Helmut Seidl jun., Tafernerstraße 28/6, 9500 Villach.

[2] Vertragsabschluß für Angebote, Online-Preisabfragen und Preise

Reservierungen für alle Leistungen können über Internet oder telefonisch durchgeführt werden. Reservierungen gelten erst nach schriftlicher (per E-Mail) Bestätigung durch RIDE.company als fest gebucht. Die Angebote von RIDE.company sind freibleibend. Für die Annahme der Reservierung und den Umfang der Leistung ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche oder telefonische Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die RIDE.company. Alle von uns genannten Preise sind in Euro und sofern nicht anderes vermerkt, inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, abhängig von der aktuell rechtlichen Betriebsform, zu verstehen. Preisangaben sind ohne Gewähr. Für Druckfehler wird nicht gehaftet. 

[3] Minderjährige Teilnehmer

Die Teilnahme von Personen unter 14 Jahren (Minderjährige) setzt die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus (Eltern, Elternteil, sonstiger gesetzlicher Vertreter). Als Zustimmung wird nur eine schriftliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters akzeptiert. Die Zustimmung ist RIDE.company bei Buchung zu übermitteln. Liegt die Zustimmung nicht spätestens am Tag des Beginns der Veranstaltung vor, stellt dies einen wichtigen Grund dar, der RIDE.company zum Vertragsrücktritt berechtigt. Nachteile, die dem Teilnehmer daraus entstehen, dass er die Zustimmungserklärung nicht (rechtzeitig) übermittelt oder übergeben hat, gehen zu seinen Lasten.

[4] Zahlungsbedingungen 

Sind keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen, ist für Verträge, die via Online-Buchung oder E-Mail oder sonstigen Fernkommunikationsmitteln zustande kommen, maximal 14 Kalendertage nach Zugehen der schriftlichen Auftragsbestätigung oder spätestens am Tag des Events die Zahlung des Gesamtbetrages zu leisten. Die endgültige Abrechnung erfolgt unmittelbar vor Beginn der Dienstleistungen. Für am Erfüllungsort abgeschlossene Verträge ist das Entgelt für die durchzuführende Dienstleistung in Bar dem Guide vor Ort zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug durch den Besteller sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % jährlich zu verrechnen, hierdurch werden Ansprüche auf Ersatz höherer Zinsen nicht beeinträchtigt.

[5] Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Vertragspartner hat RIDE.company über seine Fähigkeiten und Erfahrungen beim Mountainbiken wahrheitsgemäß und umfassend aufzuklären sowie selbständig für eine dem Stand der Technik und den äußeren Bedingungen entsprechende Ausrüstung Sorge zu tragen. Ebenfalls hat er RIDE.company über seine körperlichen Fähigkeiten, insbesondere seinen Gesundheitszustand und allfällige Leiden, umfassend aufzuklären. Vor Beginn des Unterrichtes ist durch den Vertragspartner selbständig die Überprüfung der Ausrüstung durch einen Fachbetrieb zu veranlassen.

Die Gruppeneinteilung bei Touren und Techniktrainings erfolgt durch RIDE.company. Sollte die Rückstufung des Teilnehmers erforderlich sein, so hat der Vertragspartner diese Entscheidung zu befolgen. Andernfalls ist RIDE.company zur Vertragsauflösung berechtigt. Der Vertragspartner hat die an ihn ergehenden Anweisungen von RIDE.company zu befolgen. Das Missachten einer Ermahnung berechtigt RIDE.company zur umgehenden Vertragsauflösung. Die Teilnahme an Dienstleistungen von RIDE.company unter Alkohol- oder Drogeneinfluss berechtigt RIDE.company zur umgehenden Vertragsauflösung. Der Vertragspartner hat in den geschilderten Fällen der Vertragsauflösung keinen Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts.

[6] Verwendung von Bild- und Videomaterial

Während der Durchführung der Events werden vom Guide oder einer vom Guide beauftragten Person allenfalls Foto- und/oder Videoaufnahmen gemacht. Auf den Aufnahmen ist möglicherweise der Teilnehmer abgebildet und als Person zu erkennen. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass derartiges Foto- und/oder Filmmaterial vom Guide auf der Internetseite www.ride.company veröffentlicht wird. Der Teilnehmer ist darüber hinaus einverstanden, dass dieses Material für Werbezwecke, allen voran für die Präsentation der Aktivitäten in Social Networks (z.B. Facebook, Instagram, Google+, Twitter, etc.) und Fachzeitschriften, sowie für die Anfertigung spezieller Werbemittel (Poster, Flyer, Marketingvideos etc.) verwendet wird. Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, hat er dies RIDE.company bzw. dem Guide ausdrücklich mitzuteilen.

[7] Haftungsbestimmungen

Grundsätzlich haftet RIDE.company nach den gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich für Schäden, welche direkt mit der Tätigkeit von RIDE.company in Zusammenhang stehen und die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung besteht für alle Guides bei RIDE.company. Für alle Reise Angebote welche über RIDE.company vermittelt werden, gelten die AGB Bestimmungen von unserem Partner Reisebüro und Veranstalter Bikefex. Alle Reisen, welche über RIDE.company vermittelt werden, wurden von RIDE.company entwickelt und werden mit Guides von RIDE.company durchgeführt.

[8] Gewährleistung

Der Vertragspartner hat allfällige Reklamationen unverzüglich vor Ort bekanntzugeben, um für Abhilfe zu sorgen. Bei schuldhaftem Nichtanzeigen besteht kein Anspruch auf Minderung des Entgelts. Ansprüche gegen RIDE.company sind spätestens 2 Wochen nach Entstehen schriftlich geltend zu machen und zu begründen. 

[9] Rücktritt

Für Bike-Reservierungen und Privatbuchungen gilt, dass ein Rücktritt vom Vertrag bis spätestens 3 Tage (Ein-Tagesveranstaltungen) und 14 Tage (Mehr-Tagesveranstaltungen) vor Eventbeginn ohne Anfall einer Stornogebühr möglich ist. Erfolgt die Stornierung hingegen erst zu einem späteren Zeitpunkt, so ist RIDE.company berechtigt, die 50%ige Anzahlung einzubehalten.

Hinsichtlich mehrtägiger Kurse und Touren ist eine Rückerstattung bereits erbrachter Zahlungen nur bei Unfall oder Krankheit, mit ärztlichem Attest eines ortsansässigen Arztes möglich. Der zurückzuerstattende Betrag wird auf Grundlage der tatsächlich erbrachten Dienstleistungen für diesen Zeitraum neu berechnet. Der Gesamtbetrag wird sich dadurch verringern, es können jedoch höhere Tagessätze in Rechnung gestellt werden.

Bei Rücktritt während einer laufenden Dienstleistung oder bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Witterungsverhältnisse die Durchführung der Dienstleistung aus Sicherheitsgründen nicht gewährleisten, behält sich RIDE.company das Recht vor, die Dienstleistungen zu verschieben bzw. abzusagen. Lediglich im Falle der Absage unter Einhaltung des Stornierungszeitraums besteht die Verpflichtung von RIDE.company, das anteilige Entgelt zurückzuzahlen, ein darüber hinausgehender Anspruch steht dem Vertragspartner nicht zu.

Für alle mehrtägigen Camp Angebote, welche über RIDE.company angeboten werden, gelten die AGB Bestimmungen und die Reisekonzession von unserem Partner Helmut Seidl jun., Tafernerstraße 28/6, 9500 Villach.

[10] Erfüllungsort

Moosstraße 27, 9523 Landskron in Kärnten, Österreich

[11] Gerichtsstand und Rechtswahl

Auf die gesamte Vertragsbeziehung zwischen RIDE.company und dem Teilnehmer ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Hiervon sind Rechtsvorschriften, die allenfalls auf die Rechtsordnung eines anderen Staates verweisen, etwa das UN-Kaufrechtsübereinkommen, ausdrücklich ausgenommen. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen RIDE.company und dem Teilnehmer ist ausschließlich das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht am Ort Villach zuständig.

[12] Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Die unwirksame Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.